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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 26. September 2026

Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern und Geschäftskunden.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln professionelle Beratungs- und Projektleistungen der AR Commerce Guru LTD, einer nach dem Recht der Republik Zypern gegründeten Gesellschaft, die unter der Marke commerce guru auftritt („wir“, „uns“ oder der „Berater“).

AR Commerce Guru LTDNikolaou I. Nikolaidi Ave. 10Pittakeio Court, Office 3058010 PaphosCYPRUSRegistrierungsnummer: HE 423388Geschäftsführer: Andreas RiegerE-Mail: hello@commerce-guru.com

1. Geltungsbereich und Geschäftskunden

Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmen, Unternehmer, Organisationen und beruflich handelnde Personen, die den Vertrag im Rahmen ihrer geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit abschließen.

Leistungen an Verbraucher, die überwiegend zu privaten Zwecken handeln, werden auf Grundlage dieser AGB nicht erbracht.

Mit der Beauftragung bestätigt der Kunde („Kunde“), dass er in geschäftlicher oder beruflicher Eigenschaft handelt und dass die beauftragende Person berechtigt ist, ihn zu vertreten.

Diese AGB gelten insbesondere für strategische E-Commerce-Beratung, E-Commerce Interim Management, Projektmanagement, Plattform- und Technologieauswahl, Digital-Commerce-Transformation, AI im E-Commerce, Research, Analysen und weitere ausdrücklich vereinbarte Beratungs-, Projekt- und Implementierungsunterstützungsleistungen.

2. Vertragsschluss und Rangfolge der Vertragsdokumente

Ein Vertrag kann insbesondere zustande kommen durch:

  • Annahme eines schriftlichen Angebots, Statement of Work oder Engagement Letters
  • schriftliche Bestätigung eines individuellen Projekts oder Mandats
  • Annahme eines vereinbarten Retainers
  • eine andere schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien

Leistungsumfang, Arbeitsergebnisse, Zeitplan und Vergütung ergeben sich aus dem jeweils maßgeblichen Angebot, Statement of Work, Engagement Letter oder einer anderen schriftlichen Vereinbarung.

Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge:

  1. individuell vereinbartes Angebot, Statement of Work oder Engagement Letter
  2. eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, soweit die Verarbeitung personenbezogener Daten betroffen ist
  3. diese AGB
  4. allgemeine Beschreibungen oder Informationen auf der Website

Individuelle schriftliche Vereinbarungen können einzelne Regelungen dieser AGB ausdrücklich abändern.

3. Leistungen, Unabhängigkeit und Arbeitsergebnisse

Wir erbringen professionelle Beratungs-, Analyse-, Projektmanagement- und gegebenenfalls Implementierungsunterstützungsleistungen mit angemessener fachlicher Sorgfalt und auf Grundlage unseres professionellen Urteils.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der vereinbarten Leistungsbeschreibung. Nicht ausdrücklich enthaltene Leistungen sind nicht automatisch Bestandteil des Auftrags.

Arbeitsergebnisse können insbesondere Analysen, Bewertungen, Plattform- oder Technologieempfehlungen, Entscheidungsvorlagen, Roadmaps, Projektpläne, Workshops, Spezifikationen, Research, Modelle, Prototypen und andere vereinbarte Ergebnisse umfassen.

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, verlagern unsere Empfehlungen weder die unternehmerische Verantwortung noch die endgültige Entscheidungsbefugnis des Kunden auf den Berater.

Softwareentwicklung, Systemimplementierung, Systemkonfiguration oder operative Verantwortung für Drittsysteme sind nur dann geschuldet, wenn sie ausdrücklich Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs sind.

commerce guru arbeitet grundsätzlich anbieterunabhängig.

Soweit nicht ausdrücklich offengelegt und vereinbart, handeln wir nicht als Wiederverkäufer, Handelsvertreter oder Vermittler von Plattform- oder Technologieanbietern und erhalten keine Provision oder sonstige vom Ausgang einer Plattform- oder Technologieentscheidung abhängige Vergütung.

4. Mitwirkungspflichten und Abhängigkeiten

Qualität und Zeitplan unserer Leistungen hängen von rechtzeitigen und zutreffenden Informationen sowie der erforderlichen Mitwirkung des Kunden ab.

Der Kunde stellt alle vernünftigerweise erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten, Systemzugriffe, Zugänge, Ansprechpartner, Entscheidungen und sonstigen Mitwirkungsleistungen bereit.

Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass bereitgestellte Informationen zutreffend sind und dass er über die notwendigen Rechte und Rechtsgrundlagen verfügt, um Daten, Dokumente und sonstige Materialien bereitzustellen.

Soweit keine eigenständige Verifikation vereinbart wurde, dürfen wir uns grundsätzlich auf die Angaben des Kunden verlassen.

Verzögern sich erforderliche Informationen, Zugänge, Entscheidungen oder Rückmeldungen oder werden diese unvollständig bereitgestellt, verlängern sich vereinbarte Termine und Projektzeitpläne entsprechend.

Für Verzögerungen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden haften wir nicht.

Wesentliche Änderungen von Anforderungen, Annahmen oder Informationsgrundlagen können eine Anpassung von Leistungsumfang, Zeitplan oder Vergütung erforderlich machen.

5. Liefertermine und Projektzeitplan

In Angeboten und Projektunterlagen genannte Termine beruhen auf den zum Zeitpunkt der Vereinbarung bekannten Voraussetzungen und Abhängigkeiten.

Ist eine Vorauszahlung, Mobilisierungsanzahlung, erste Meilensteinzahlung oder erste Retainer-Zahlung Voraussetzung des Projektstarts, beginnen Leistung, Terminplanung und eine vereinbarte Bearbeitungsfrist erst, nachdem:

  • die betreffende Zahlung nach Abschnitt 6 eingegangen ist
  • alle vernünftigerweise erforderlichen Informationen und Unterlagen vorliegen
  • notwendige Zugänge eingerichtet wurden
  • ein gegebenenfalls erforderliches Kick-off oder Briefing stattgefunden hat

Wird eine Leistung innerhalb einer bestimmten Anzahl von Werktagen zugesagt, beginnt diese Frist am ersten Werktag nach vollständiger Erfüllung der maßgeblichen Voraussetzungen.

Soweit Termine nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, stellen sie realistische Planungswerte und keine absoluten Fixtermine dar.

6. Vergütung, Steuern und Zahlung

Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweils maßgeblichen Angebot, Auftrag, Statement of Work, Engagement Letter oder einer anderen schriftlichen Vereinbarung.

Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich Preise zuzüglich gegebenenfalls anfallender Umsatzsteuer und anderer gesetzlicher Abgaben.

Standard-Zahlungsstruktur

Soweit im maßgeblichen Angebot, Statement of Work, Engagement Letter oder einer anderen individuellen Vereinbarung kein abweichender Zahlungsplan ausdrücklich festgelegt wurde, gelten die folgenden Standardregelungen.

Kurze und klar abgegrenzte Festpreisleistungen. Für kompakte Beratungs-, Analyse-, Assessment- oder Workshop-Leistungen kann im jeweiligen Angebot eine vollständige Vorauszahlung vorgesehen werden. Eine solche Vorauszahlung gilt nur, wenn sie in der betreffenden Leistungsbeschreibung oder im Angebot ausdrücklich angegeben ist.

Erstes individuelles Festpreisprojekt eines neuen Kunden. Bei der ersten individuell zugeschnittenen Festpreisbeauftragung eines neuen Kunden sind 50 % der vereinbarten Projektvergütung mit Annahme des Auftrags und vor Beginn der Arbeiten fällig.

Die verbleibenden 50 % werden mit Lieferung des vereinbarten finalen Arbeitsergebnisses fällig.

Mehrphasige Festpreisprojekte. Ist ein Auftrag in mehrere wesentliche Phasen oder Meilensteine gegliedert, kann das jeweilige Angebot eine Meilensteinabrechnung vorsehen.

Soweit im betreffenden Angebot keine andere Struktur ausdrücklich geregelt wurde, gilt als Standard:

  • 30 % mit Beauftragung und vor Projektbeginn
  • 40 % mit Lieferung des vereinbarten Zwischenmeilensteins
  • 30 % mit Lieferung des finalen Arbeitsergebnisses

Retainer-Mandate. Retainer werden im Voraus abgerechnet. Die erste Retainer-Periode ist vor Beginn der Leistungserbringung fällig. Jede weitere Retainer-Periode ist vor Beginn des jeweiligen Leistungszeitraums zu bezahlen.

Time-and-Materials-, Interim- und Fractional-Mandate. Diese Leistungen werden grundsätzlich monatlich auf Grundlage der vereinbarten Stunden- oder Tagessätze und der tatsächlichen beziehungsweise vereinbarten Auslastung oder reservierten Kapazität abgerechnet.

Bei der ersten entsprechenden Beauftragung eines neuen Kunden ist vor Beginn der Leistungserbringung eine Mobilisierungsanzahlung in Höhe von 25 % der für den ersten Monat erwarteten Vergütung fällig.

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird die Mobilisierungsanzahlung mit der Schlussrechnung des Mandats verrechnet.

Bei späteren Time-and-Materials-, Interim- oder Fractional-Mandaten mit einem bereits etablierten Kunden erfolgt die Abrechnung grundsätzlich monatlich, sofern im jeweiligen Angebot, Statement of Work oder Engagement Letter nichts anderes vereinbart wurde.

Fälligkeit von Meilensteinzahlungen

Eine an ein Arbeitsergebnis oder einen Meilenstein geknüpfte Zahlung wird mit Lieferung des betreffenden Arbeitsergebnisses beziehungsweise Erreichen des definierten Meilensteins fällig.

Die Fälligkeit ist nicht von einer internen Freigabe, Abnahme, Prüfung oder Rückmeldung des Kunden abhängig, soweit im jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich ein formales Abnahmeverfahren vereinbart wurde.

Verzögerungen bei Prüfung, Feedback, interner Freigabe, Verfügbarkeit von Stakeholdern oder internen Entscheidungsprozessen auf Kundenseite verschieben einen bereits erreichten Zahlungsmeilenstein nicht.

Projektbeginn und Reservierung von Kapazität

Mit der Leistungserbringung wird erst begonnen und Projektkapazität gilt erst dann als verbindlich reserviert, wenn eine gegebenenfalls erforderliche:

  • Vorauszahlung
  • Mobilisierungsanzahlung
  • erste Meilensteinzahlung
  • erste Retainer-Zahlung

eingegangen ist.

Bei Interim-, Fractional- oder anderen kapazitätsbasierten Mandaten gilt auch reservierte Verfügbarkeit als Projektkapazität im Sinne dieser Regelung.

Rechnungen

Soweit im jeweiligen Angebot oder auf der Rechnung keine andere Zahlungsfrist ausdrücklich vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 10 Kalendertagen fällig.

Bei zeitbasierter Abrechnung werden die maßgeblichen Stunden- oder Tagessätze vor Durchführung der entsprechenden Leistungen vereinbart.

Angemessene Reise-, Fremd- und sonstige externe Kosten werden nur zusätzlich berechnet, wenn sie vorab vereinbart wurden oder ausdrücklich im Angebot vorgesehen sind.

Bei Zahlungsverzug können wir im gesetzlich zulässigen Umfang gesetzliche Verzugszinsen und angemessene Kosten der Forderungsbeitreibung geltend machen.

Solange unbestrittene fällige Rechnungen nicht beglichen sind, können wir die weitere Leistungserbringung aussetzen.

7. Änderungen und Zusatzleistungen

Der Kunde kann Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs anfragen.

Wir weisen vor Durchführung darauf hin, wenn eine Änderung wesentliche Auswirkungen auf Vergütung, Zeitplan, Ressourcen oder Arbeitsergebnisse hat.

Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs werden nur erbracht, wenn die Parteien die wirtschaftlichen Bedingungen vereinbart haben oder der Kunde Zusatzleistungen auf Grundlage eines bereits vereinbarten Stunden- oder Tagessatzes freigegeben hat.

Kleinere Klarstellungen ohne wesentliche Veränderung des Leistungsumfangs können ohne formalen Change Request umgesetzt werden.

8. Stornierung, Inaktivität, Aussetzung und Beendigung

Besondere Beendigungsregelungen im jeweiligen Angebot, Statement of Work oder Engagement Letter haben Vorrang.

Wurde für ein laufendes Beratungs-, Interim- oder Retainer-Mandat keine besondere Kündigungsfrist vereinbart, kann dieses von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich gekündigt werden.

Eine im Voraus bezahlte Festpreisleistung kann storniert werden, solange mit der Leistungserbringung noch nicht begonnen wurde. Eine Rückzahlung kann um nicht mehr stornierbare Fremdkosten oder andere speziell für das Projekt entstandene externe Kosten reduziert werden.

Sobald die Arbeit an einer im Voraus bezahlten Festpreisleistung begonnen hat, ist die hierfür vereinbarte Vergütung nicht erstattungsfähig.

Als Beginn der Leistung gelten insbesondere substanzielle Vorbereitung, Prüfung von Kundenunterlagen, Research, Analyse, Workshop- oder Projektvorbereitung sowie andere konkret für den Auftrag begonnene Tätigkeiten.

Bleiben erforderliche Informationen, Unterlagen, Zugänge, Entscheidungen oder sonstige Mitwirkungsleistungen aus, können wir den Auftrag nach 30 Kalendertagen seit einer schriftlichen Anforderung pausieren.

Liegen die erforderlichen Mitwirkungsleistungen auch 60 Kalendertage nach dieser Anforderung nicht vor, können wir das betroffene Projekt oder Mandat schriftlich schließen und beenden.

Hat die Arbeit bereits begonnen, bleiben vorausbezahlte Vergütungen auch in diesem Fall nicht erstattungsfähig.

Entsprechendes gilt für Teilzahlungen. Bereits fällige oder gezahlte Voraus-, Meilenstein- und Mobilisierungsbeträge sind nach Beginn der zugehörigen Arbeit beziehungsweise Erreichen der entsprechenden Phase grundsätzlich nicht erstattungsfähig, soweit dies nach diesen AGB und dem anwendbaren Recht zulässig ist.

Eine spätere Wiederaufnahme steht unter dem Vorbehalt unserer Verfügbarkeit und einer neuen Terminplanung. Soweit Zeitablauf oder veränderte Rahmenbedingungen dies erforderlich machen, können Umfang oder Vergütung neu vereinbart werden.

Jede Partei kann einen Auftrag mit sofortiger Wirkung beenden, wenn die andere Partei eine wesentliche Vertragspflicht verletzt und diese trotz schriftlicher Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist behebt.

Wir können ein Projekt außerdem aussetzen oder beenden, wenn fällige Zahlungen in erheblichem Umfang ausstehen.

Bereits entstandene Vergütungsansprüche sowie Regelungen zu Vertraulichkeit, geistigem Eigentum, Zahlung und Haftung bleiben von der Beendigung unberührt.

9. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

Jede Partei behält sämtliche Rechte an geistigem Eigentum, das sie bereits besitzt oder unabhängig vom jeweiligen Projekt entwickelt oder erworben hat.

Der Kunde behält sämtliche Rechte an seinen Daten, Marken, Materialien, Dokumenten und sonstigen bereitgestellten Inhalten.

Wir behalten sämtliche Rechte an unseren bereits bestehenden oder unabhängig entwickelten:

  • Methoden
  • Frameworks
  • Plattform-Bewertungsmodellen
  • Entscheidungsmodellen
  • Templates
  • Research-Methoden
  • Projektmethoden
  • Prompts und AI-Workflow-Strukturen
  • Tools
  • Softwarebestandteilen
  • Know-how
  • Prozessen
  • generischen Konzepten und wiederverwendbaren Materialien

zusammen die Background Materials.

Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein zeitlich unbeschränktes, weltweites, nicht ausschließliches und vergütungsfreies Recht, kundenspezifische Arbeitsergebnisse sowie darin enthaltene Background Materials für eigene interne geschäftliche Zwecke zu nutzen.

Der Kunde darf Arbeitsergebnisse außerdem an professionelle Berater, Investoren, Finanzierungspartner, Wirtschaftsprüfer, Implementierungspartner und andere Dienstleister weitergeben, soweit dies für das jeweilige Vorhaben vernünftigerweise erforderlich ist und angemessene Vertraulichkeit besteht.

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, dürfen Arbeitsergebnisse nicht als eigenständige kommerzielle Produkte weiterverkauft oder lizenziert und nicht im Wesentlichen vollständig als eigene kommerzielle Methodologie veröffentlicht werden.

Rechte an Software, Quellcode oder Implementierungsbestandteilen können ergänzend im jeweiligen Statement of Work geregelt werden.

Allgemeine Fähigkeiten, Erfahrungen, Ideen, Techniken und Know-how dürfen wir weiterhin nutzen, sofern keine vertraulichen Informationen des Kunden offengelegt werden.

Name, Logo oder Zusammenarbeit mit dem Kunden verwenden wir nicht ohne vorherige Zustimmung öffentlich oder als Case Study.

10. Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln alle nicht öffentlichen wirtschaftlichen, technischen, finanziellen, strategischen und organisatorischen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich, wenn diese als vertraulich gekennzeichnet sind oder nach den Umständen vernünftigerweise als vertraulich anzusehen sind.

Nicht als vertraulich gelten Informationen, die nachweislich:

  • bereits rechtmäßig ohne Vertraulichkeitsbindung bekannt waren
  • ohne Vertragsverletzung öffentlich zugänglich werden
  • rechtmäßig von einem Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten werden
  • unabhängig ohne Nutzung der vertraulichen Informationen entwickelt wurden

Vertrauliche Informationen dürfen Mitarbeitern, professionellen Beratern, Auftragnehmern und Dienstleistern offengelegt werden, soweit diese sie für die Durchführung des Auftrags benötigen und angemessenen Vertraulichkeitsverpflichtungen unterliegen.

Eine Offenlegung ist außerdem zulässig, soweit diese gesetzlich, regulatorisch oder behördlich erforderlich ist. Soweit rechtlich zulässig, wird die andere Partei informiert.

Die Vertraulichkeitsverpflichtungen gelten fünf Jahre nach Beendigung des betreffenden Auftrags fort.

Geschäftsgeheimnisse bleiben geschützt, solange sie nach anwendbarem Recht ihren vertraulichen Charakter behalten.

11. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Beide Parteien halten die jeweils anwendbaren Datenschutzvorschriften ein, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung, soweit diese Anwendung findet.

Bei üblicher Geschäftsverwaltung, Kommunikation und Vertragsabwicklung handelt jede Partei grundsätzlich als eigenständig Verantwortlicher.

Verarbeiten wir personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden als Auftragsverarbeiter, schließen die Parteien eine geeignete Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.

Diese Vereinbarung hat für Fragen der Verarbeitung personenbezogener Daten Vorrang vor diesen AGB.

Besondere Kategorien personenbezogener Daten, hochsensible persönliche Informationen oder für den Auftrag nicht erforderliche personenbezogene Daten sollen nur bereitgestellt werden, wenn deren Verarbeitung ausdrücklich vereinbart wurde und geeignete Schutzmaßnahmen bestehen.

Der Kunde bleibt dafür verantwortlich, dass für personenbezogene Daten, Dokumente oder Datensätze, deren Verarbeitung er uns überträgt, eine geeignete Rechtsgrundlage besteht.

12. Künstliche Intelligenz und Technologien Dritter

Im Rahmen unserer Leistungen können, soweit für den Auftrag sinnvoll, AI-Systeme, Large Language Models, SaaS-Plattformen, APIs, Datenanalysedienste und andere Dritttechnologien eingesetzt werden.

Werden vertrauliche Informationen des Kunden über externe AI- oder Softwaredienste verarbeitet, setzen wir angemessene wirtschaftlich und technisch vertretbare Schutzmaßnahmen ein.

Wir übermitteln vertrauliche Kundeninformationen nicht wissentlich ohne vorherige Zustimmung an öffentliche Consumer-AI-Dienste, damit diese zum Training öffentlich verfügbarer Modelle verwendet werden.

Drittsysteme werden von den jeweiligen Anbietern betrieben. Funktionsumfang, Verfügbarkeit, Geschäftsbedingungen, Modelle, Preise und technisches Verhalten können sich unabhängig von uns ändern.

AI-generierte oder AI-unterstützte Ergebnisse können Fehler, Auslassungen, Widersprüche oder unerwartete Ergebnisse enthalten. Für wesentliche Ergebnisse unserer Beratungsarbeit wenden wir deshalb professionelles Urteil und eine angemessene Prüfung an.

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bleibt der Kunde für die endgültige Entscheidung verantwortlich, AI-Systeme, Automatisierungen, Plattformen, Empfehlungen oder andere Technologien einzusetzen, zu konfigurieren oder sich auf deren Ergebnisse zu verlassen.

Strategische oder operative Einschätzungen zu regulatorischen oder rechtlichen Fragen ersetzen keine Beratung durch qualifizierte Rechtsberater.

13. Prognosen, Business Cases und keine Erfolgsgarantie

Unsere Leistungen können Prognosen, ROI-Berechnungen, Business Cases, Kostenschätzungen, TCO-Modelle, Produktivitätsannahmen, Reifegradbewertungen oder Einschätzungen möglicher wirtschaftlicher Effekte enthalten.

Diese beruhen auf Annahmen, Kundeninformationen, verfügbarer Evidenz und den zum Zeitpunkt der Erstellung bestehenden Rahmenbedingungen.

Sie sind professionelle Einschätzungen und Entscheidungsgrundlagen und keine Garantie zukünftiger finanzieller, technischer oder operativer Ergebnisse.

Wir garantieren insbesondere keine bestimmten Umsätze, Einsparungen, Produktivitätssteigerungen, Projekterfolge, Implementierungserfolge, Marktergebnisse, Plattformleistungen oder andere wirtschaftliche Resultate.

Der Kunde bleibt für seine unternehmerischen Entscheidungen, Investitionen, Plattform- und Technologieentscheidungen, Implementierung sowie operative Nutzung unserer Empfehlungen verantwortlich.

Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, stellen unsere Leistungen keine Rechts-, Steuer-, Wirtschaftsprüfungs-, Anlage- oder andere regulierte Fachberatung dar.

14. Auftragnehmer und externe Spezialisten

Wir können geeignete Mitarbeiter, selbstständige Auftragnehmer oder spezialisierte Partner zur Unterstützung eines Auftrags einsetzen.

Für Leistungen, die diese in unserem Auftrag erbringen, bleiben wir im Rahmen des vereinbarten Auftrags verantwortlich und verpflichten sie zu angemessenen Vertraulichkeits- und Datenschutzstandards.

Wesentliche Fremdleistungen, die speziell für den Kunden eingekauft werden, werden soweit erforderlich gesondert ausgewiesen.

15. Haftung

Diese AGB schließen keine Haftung aus und beschränken keine Haftung, soweit ein solcher Ausschluss oder eine solche Beschränkung nach anwendbarem Recht unzulässig wäre.

Unter diesem Vorbehalt ist unsere gesamte Haftung aus oder im Zusammenhang mit einem Auftrag unabhängig vom Rechtsgrund auf die Vergütung begrenzt, die der Kunde für den betreffenden Auftrag innerhalb der zwölf Monate vor dem haftungsauslösenden Ereignis gezahlt hat oder zu zahlen verpflichtet war.

Soweit gesetzlich zulässig, haftet keine Partei für mittelbare Schäden oder Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn, entgangenen Umsatz, Geschäftschancen, erwartete Einsparungen oder Goodwill.

Diese Beschränkungen gelten nicht bei Betrug, vorsätzlichem Fehlverhalten oder soweit eine Haftung gesetzlich nicht ausgeschlossen oder begrenzt werden darf.

Der Kunde trifft angemessene Maßnahmen zur Begrenzung eines aus einer behaupteten Vertragsverletzung entstehenden Schadens.

16. Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung aufgrund von Umständen außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle.

Hierzu können insbesondere erhebliche Infrastruktur- oder Telekommunikationsausfälle, nicht durch Fahrlässigkeit verursachte Cybervorfälle, staatliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Krieg, Unruhen, Arbeitskämpfe, schwere Erkrankungen oder großflächige Ausfälle wesentlicher Drittplattformen gehören.

Die betroffene Partei informiert die andere Partei innerhalb angemessener Zeit und bemüht sich, die Auswirkungen soweit vernünftigerweise möglich zu begrenzen.

Verhindert ein Ereignis höherer Gewalt die Leistungserbringung über einen längeren Zeitraum wesentlich, kann jede Partei den betroffenen Auftrag schriftlich beenden.

17. Selbstständige Leistungserbringung

Der Berater handelt als selbstständiger und unabhängiger Auftragnehmer.

Durch einen Auftrag entstehen weder Arbeitsverhältnis, Gesellschaft, Joint Venture, Treuhandverhältnis noch eine Vertretungsmacht, durch die eine Partei die andere ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung rechtlich binden könnte.

Soweit ein Interim-Mandat ausdrücklich operative Verantwortung oder Vertretungsbefugnisse umfasst, ergeben sich Umfang und Grenzen dieser Befugnisse ausschließlich aus der jeweiligen individuellen Vereinbarung.

18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese AGB sowie sämtliche von ihnen erfassten Aufträge unterliegen dem Recht der Republik Zypern, soweit eine entsprechende Rechtswahl wirksam getroffen werden kann.

Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder dem jeweiligen Auftrag sind vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Regelungen ausschließlich die für den Sitz der AR Commerce Guru LTD territorial zuständigen Gerichte der Republik Zypern zuständig.

Vor Einleitung gerichtlicher Verfahren sollen die Parteien nach Treu und Glauben versuchen, eine wirtschaftlich sinnvolle einvernehmliche Lösung zu erreichen.

19. Allgemeine Bestimmungen

Diese AGB bilden zusammen mit dem jeweils anwendbaren Angebot, Statement of Work, Engagement Letter und ausdrücklich einbezogenen weiteren Vereinbarungen die vertragliche Grundlage des jeweiligen Auftrags.

Sollte eine Bestimmung unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Regelungen wirksam.

Soweit rechtlich möglich, soll die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung ersetzt werden, die ihrem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

Die Nichtausübung eines vertraglichen Rechts stellt keinen Verzicht dar.

Keine Partei darf einen Auftrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung in einer Weise übertragen, die die andere Partei wesentlich benachteiligt.

Eine Übertragung im Rahmen einer gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung, Fusion oder Veräußerung im Wesentlichen aller relevanten Geschäftsvermögenswerte ist zulässig, sofern der Rechtsnachfolger die betreffenden Verpflichtungen übernimmt.

Elektronische Kommunikation, elektronische Annahmeerklärungen und elektronische Signaturen können für Vertragsschluss und Mitteilungen verwendet werden, soweit dies rechtlich zulässig ist.

20. Sprache

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung.

Beide Fassungen sollen dieselbe vertragliche Regelung wiedergeben.

Bei Widersprüchen oder Auslegungsunterschieden ist die englische Fassung maßgeblich, soweit zwingendes Recht nichts anderes verlangt.

AR Commerce Guru LTDtrading as commerce guruNikolaou I. Nikolaidi Ave. 10Pittakeio Court, Office 3058010 PaphosCYPRUSRegistrierungsnummer: HE 423388Geschäftsführer: Andreas RiegerE-Mail: hello@commerce-guru.com